Ihr Energiedienstleister für Zweibrücken
Wir erstellen Energiekonzepte, planen, finanzieren, bauen und betreiben Energieversorgungs-anlagen nach neuesten Energiestandards.
Je nach Wunsch übernehmen wir die Finanzierung und Betreuung der Anlagen. Dies bedeutet eine erhebliche finanzielle Entlastung der Kundenbudgets. Die Wärme-Service-Zweibrücken GmbH versorgt ca. 1.000 Haushalte, verschiedene Einkaufszentren und Schulen in Zweibrücken mit günstiger Nahwärme.
Profitieren Sie von unserem Energie-Service: Für mehr Effizienz, Umweltschutz und Sicherheit
Die mit Kraft-Wärme-Kopplung erzeugte Energie der Heizzentralen wird als Wärme in Fern- und Nahwärmenetze und als Strom auf KWK-Basis ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Photovoltaik-anlagen auf den Heizzentralen nutzen die Sonnenenergie und produzieren Strom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird.
Informationen zur Wärmepreisbremse
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
- für Fernwärme 9,5 Cent/Kilowattstunde (kWh)
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.
Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2023 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf der Website der Stadtwerke Zweibrücken GmbH unter www.stadtwerke-zw.de und auf der Website www.sparenwasgeht.de.
Information zur Soforthilfe (gemäß § 4 Abs. 4 EWSG Wärme)
Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, sieht die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen vor.
Um die Haushalte und kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Wärmekunden erhalten ebenso wie Gaskunden für den Monat Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe, die sich an dem monatlichen Abschlag für September 2022 orientiert. Alternativ ist ein monatlicher Durchschnitt aus der Summe der Abschlagszahlungen des letzten Abrechnungszeitraums zu bilden oder auf den Abschlag vergleichbarer Kunden abzustellen. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Preissteigerungen zum Jahresende: Auf die Höhe des (ggf. alternativ ermittelten) Septemberabschlages 2022 ist ein Aufschlag von 20 Prozent zu gewähren.
Als unser Kunde fallen Sie in den Anwendungsbereich des Soforthilfegesetzes (siehe § 4 Abs. 1 EWSG: Kunden, die die gelieferte Wärme zu eigenen Zwecken verbrauchen oder den Mietern zur Nutzung zur Verfügung stellen, sofern der Jahresverbrauch 1.500.000 Kilowattstunden je Entnahmestelle nicht übersteigt) und profitieren damit automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren.
Bei allen Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.
Die Soforthilfe erhalten gezielt auch größere Verbraucher wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier basiert die Entlastung auf dem Abschlag für September 2022.
Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Wärmepreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Aufgrund langfristiger, nach wie vor geltender Gas- Bezugsverträge werden die für sie geltenden Wärmepreise nur äußerst leicht ansteigen. Die für Sie geltenden Preise werden in 2023 zum Teil deutlich unter der geltenden Wärmepreisbremse von 9,5 ct/KWh für 80 % des Wärmeverbrauchs liegen..
Trotz dieser günstigen Wärmepreise ist es wichtiger sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.
Die Soforthilfe ist Bestandteil mehrerer Entlastungsmaßnahmen. So wurde bereits allen Arbeitnehmern ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro ausgezahlt und die Mehrwertsteuer auf Wärme von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende erhalten im Dezember ebenfalls ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro.